Michael GravenKfz-Sachverständigenbüro
Säule B: Unfallgutachten & Soforthilfe

Unfallgutachten Köln – unabhängig, schnell, für Geschädigte kostenfrei

Unverschuldet in einen Unfall geraten? Dann haben Sie das Recht, Ihren eigenen Sachverständigen zu wählen – und müssen es auch nutzen. Denn nur ein unabhängiges Gutachten sichert Ihnen alle Ansprüche: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert.

Für Geschädigte in der Regel kostenfrei

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens – die Gutachterkosten zählen nach ständiger Rechtsprechung zum ersatzfähigen Schaden. Für Sie als Geschädigten entstehen oberhalb der Bagatellgrenze in der Regel keine Kosten.

Lassen Sie sich keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung aufdrängen: Deren Interesse ist es, den Schaden gering zu halten. Meins ist es, Ihren Schaden vollständig und korrekt festzustellen.

* Hinweis: Formulierung entspricht den gesetzlichen Richtlinien („in der Regel“ und „oberhalb der Bagatellgrenze“). Keine absolute Rechtsgarantie.

Was ich für Sie feststelle

Reparaturkosten

Präzise und detaillierte Ermittlung der voraussichtlichen Reparaturkosten und des genauen technischen Schadenumfangs.

Merkantile Wertminderung

Ermittlung der Wertminderung – der finanzielle Wertverlust, der auch nach einer fachgerechten Reparatur des Fahrzeugs verbleibt.

Wiederbeschaffungs- & Restwert

Rechtssichere Feststellung des Wiederbeschaffungs- sowie Restwerts Ihres Fahrzeugs, insbesondere im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens.

Beweissicherung

Lückenlose Dokumentation des Schadens durch aussagekräftige Fotos und eine detaillierte schriftliche Sachverhaltsaufnahme.

Nutzungsausfall

Ermittlung der Grundlagen für die Geltendmachung von Nutzungsausfallentschädigung oder für die Bereitstellung eines Mietwagens.

So läuft es ab

1

Melden Sie sich

Direkt nach dem Unfall telefonisch, per WhatsApp oder über unser Kontaktformular. Wir klären die ersten Fragen unkompliziert.

2

Begutachtung vor Ort

Kurzfristige Begutachtung direkt vor Ort bei Ihnen, an der Unfallstelle oder in einer Werkstatt Ihrer Wahl.

3

Gutachten

Sie erhalten ein belastbares Schadengutachten für die Regulierung. Auf Wunsch vermittle ich Kontakt zu Fachanwälten oder Partnerwerkstätten.

Nach dem Unfall den Kopf frei behalten

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Muss ich das Gutachten selbst bezahlen?

Bei unverschuldetem Unfall in der Regel nicht – die gegnerische Haftpflicht trägt die Kosten. Bei einem Bagatellschaden (Kleinschaden unter ca. 750-1000 €) kann das anders sein; im Zweifel prüfe ich das vorab kostenfrei.

Darf ich meinen Gutachter frei wählen?

Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung einlassen.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Kurzfristig – gerade nach einem Unfall zählt Tempo für die Beweissicherung. Melden Sie sich einfach telefonisch, per WhatsApp oder über das Formular, und wir finden zügig einen Termin.

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